Instrumentarien, die in Pflegeeinrichtungen zur Desinfektion anfallen, müssen sachgemäß aufbereitet werden.
Sachgemäß bedeutet z.B. mit einem VAH/DGHM-gelisteten Instrumentendesinfektionsmittel und aus Gründen des Personalschutzes mit geeigneter Schutzausrüstung.
Ein Flächendesinfektionsmittel ist hier nicht ausreichend, da Instrumentendesinfektionsmittel gesonderten Prüfkriterien unterliegen.













