Instrumentarien, die in Pflegeeinrichtungen zur Desinfektion anfallen, müssen sachgemäß aufbereitet werden.

Sachgemäß bedeutet z.B. mit einem VAH/DGHM-gelisteten Instrumentendesinfektionsmittel und aus Gründen des Personalschutzes mit geeigneter Schutzausrüstung.

Ein Flächendesinfektionsmittel ist hier nicht ausreichend, da Instrumentendesinfektionsmittel gesonderten Prüfkriterien unterliegen.